das kleingedruckte.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung / Allgemeines

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Martin Görlitz (nachfolgend: Fotograf genannt) Firma „Martin Görlitz Fotografie“ durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen. 

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.

Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) „Fotografien und Videografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Foto- und Videografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Foto- und Videografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(3) Der Foto- Videograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht 

(1) Dem Foto-/Videografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

(2) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber.

 Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composings, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein - gleich welcher Form vorliegend - durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Foto-DVDs, USB-Stiks, Downloads oder wie vereinbart über. 

(5) Erteilt der Foto-/Videograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG oder PNG. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Anwesenheitsdauer vor Ort oder der Vereinbarten Bildern. Die Auswahl trifft der Foto- und Videograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) sollte gesondert vor der Erstellung der Aufnahmen vereinbart sein, nach der Erstellung der Aufnahmen ist die Weitergabe der Rohdaten ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

(7) Dem Foto- und Videografen wird das Recht eingeräumt, eine BEST-OF-Auswahl der Video und Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Foto- /Videografen ausdrücklich widersprechen.

(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

(9) Erläuterung zum Nutzungsrecht „einfach
Der Auftraggeber kann die Entwürfe nutzen, der Foto-/Videograf kann die Bilder für eigen Werbung nutzen oder weiteren Personen nach vorheriger Absprache mit Auftraggeber, Nutzungsrechte einräumen. Der Auftraggeber ist verpflichtet nur im Impressum seiner Webseite folgenden Satz einfügen:
„Bildnachweis: Martin Görlitz Fotografie
www.martingoerlitz.de

Nutzungsrecht „Ausschließlich
Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt.

(10) Erläuterung zum Nutzungsumfang
gering“ nur für Interne Zwecke
mittel“ Offline und Online bis 100 Mitarbeiter Unternehmen (zur Zeit des Entwurfs)
groß“ Offline und Online ab 100 - 500 Mitarbeiter Unternehmen (zur Zeit des Entwurfs)
umfangreich“ keine Einschränkungen

 

§ 3 Vergütung

(1) Für die Herstellung der Fotos, Filmes, Grafiken oder sonstiger Dienstleistungen wird ein Honorar vereinbart. Dieser wird als Pauschale, Festpreis oder nach Stunden abgerechnet die ersten 2 Stunden wird dabei voll abgerechnet danach je angefangene 30 Min./Takt. Es werden eventuell zuzüglich Reisekosten/Anfahrtskosten und anfallende Übernachtungskosten berechnet.

(2) Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Videos, Filme, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum des Fotografen.

(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.

(4) Das Honorar beinhaltet nicht die vom auftragegebenen Unternehmen abzuführende Beiträge zur KSK (Künstlersozialkasse)

(5) Die Preisangaben erfolgen in Euro und verstehen sich „ab Werk“ zuzüglich der Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

§ 4 Haftung/ Gefahrübergang

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Foto-/Videograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. 

(2) Für Schäden oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Foto-/Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Foto-/Videografen ausgeschlossen.

(4) Liefertermine für Fotos oder/und Film sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Foto-/Videografen bestätigt worden sind. Der Foto-/Videograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.

(6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Foto-/Videografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Foto-/Videograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Foto-/Videograf zu dem vereinbarten Fototermin oder Filmtermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

 (7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Foto-/Videografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder oder Filmmaterial als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. 

§ 5 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Aktuelle und Detaillierte Datenschutzerklärung finden sie unter https://www.martingoerlitz.de/j/privacy

§ 6 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform 

(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

(4) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 21 Januar 2019

 

 

Industriefotografie aus Marsberg

Martin Görlitz

Telefon: 0152 / 219 251 37

Mail: fotograf@martingoerlitz.de

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